Mit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, kurz MiCA, gilt in allen Mitgliedstaaten ein einheitlicher Rechtsrahmen für Krypto-Dienstleister. Die Regeln für Stablecoins greifen seit Juni 2024, seit dem 30. Dezember 2024 ist die Verordnung vollständig anwendbar. In Deutschland ist die Übergangsfrist für bereits tätige Anbieter Ende 2025 ausgelaufen.
Lizenz statt Grauzone
Wer in der EU Kryptowerte verwahrt, tauscht oder vermittelt, braucht eine Zulassung als Krypto-Dienstleister. In Deutschland erteilt sie die BaFin. Eine einmal erteilte Lizenz gilt über den sogenannten EU-Pass in allen Mitgliedstaaten. Für Anleger heißt das: Seriöse Anbieter lassen sich in öffentlichen Registern überprüfen.
Was sich für Anleger konkret ändert
- Anbieter müssen Kundengelder getrennt vom eigenen Vermögen verwahren.
- Für neue Token ist ein Whitepaper mit festgelegten Pflichtangaben vorgeschrieben.
- Stablecoins brauchen ausreichende Reserven und eine Zulassung des Emittenten.
- Marketing muss fair, klar und nicht irreführend sein.
Was MiCA nicht leistet
MiCA schützt nicht vor Kursverlusten. Auch dezentrale Anwendungen ohne zentralen Betreiber und NFTs fallen weitgehend nicht unter die Verordnung. Wer investiert, trägt das Marktrisiko weiterhin selbst – profitiert aber von klareren Pflichten der Anbieter.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Kryptowerte sind stark schwankende Anlagen, ein Totalverlust ist möglich.
