Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der EU die Richtlinie DAC8. Sie verpflichtet Krypto-Dienstleister, Transaktionsdaten ihrer Kundinnen und Kunden an die Steuerbehörden zu melden. Die ersten Meldungen für das Kalenderjahr 2026 werden im Jahr 2027 übermittelt.
Welche Daten gemeldet werden
Gemeldet werden unter anderem Name, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer sowie Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte von Kryptowerten mit ihren Gesamtbeträgen. Auch bestimmte Übertragungen auf externe Wallets können erfasst werden. Die Daten werden zwischen den EU-Staaten automatisch ausgetauscht.
Was Anleger jetzt tun sollten
- Steuer-ID beim Anbieter hinterlegen, sobald danach gefragt wird.
- Alle Transaktionen lückenlos dokumentieren, auch auf Wallets und Börsen im Ausland.
- Gewinne aus Vorjahren prüfen und bei Bedarf mit einer Steuerberatung sprechen.
Für ehrliche Steuerzahler ändert sich an der Steuerpflicht nichts – Gewinne aus Kryptowerten waren schon vorher steuerpflichtig. Neu ist vor allem, dass das Finanzamt die Angaben in der Steuererklärung künftig mit den gemeldeten Daten abgleichen kann.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Kryptowerte sind stark schwankende Anlagen, ein Totalverlust ist möglich.
