Nicht jede Krypto-Investition endet mit Gewinn. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften lassen sich jedoch steuerlich nutzen – sofern ihr ein paar Regeln beachtet.
Verrechnung innerhalb der Einkunftsart
Verluste aus dem Verkauf von Kryptowerten innerhalb der Haltefrist können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, etwa mit anderen Kryptogeschäften oder Gold. Mit Arbeitslohn oder Kapitalerträgen ist keine Verrechnung möglich.
Verlustvortrag und -rücktrag
Verbleibende Verluste können in das Vorjahr zurückgetragen oder in künftige Jahre vorgetragen werden. Dafür müssen sie in der Steuererklärung angegeben und vom Finanzamt festgestellt werden.
Nur realisierte Verluste zählen
Steuerlich relevant sind nur tatsächlich realisierte Verluste, also Verkäufe oder Tauschgeschäfte. Ein gesunkener Kurs allein reicht nicht.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Kryptowerte sind stark schwankende Anlagen, ein Totalverlust ist möglich.
