Seit MiCA brauchen Krypto-Dienstleister in der EU eine Zulassung. Für Anleger ist das ein wichtiges Auswahlkriterium – vorausgesetzt, man weiß, wie man die Angaben überprüft.
So geht die Prüfung
- Im Impressum des Anbieters den genauen Firmennamen und Sitz nachsehen
- Den Namen in der Unternehmensdatenbank der BaFin suchen
- Bei Anbietern aus anderen EU-Staaten das Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA prüfen
- Warnlisten der BaFin auf Einträge zum Anbieter durchsehen
Warnsignale
Vorsicht ist geboten, wenn ein Anbieter keine Firmendaten nennt, hohe Gewinne garantiert oder zu Einzahlungen über ungewöhnliche Wege drängt. Auch Kontaktaufnahmen über soziale Netzwerke oder Messenger sind ein häufiges Muster bei Betrugsplattformen.
Lizenz heißt nicht risikofrei
Eine Zulassung bedeutet, dass der Anbieter bestimmte Pflichten erfüllen muss. Vor Kursverlusten schützt sie nicht, und eine Einlagensicherung wie beim Bankkonto gibt es für Kryptowerte nicht.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Kryptowerte sind stark schwankende Anlagen, ein Totalverlust ist möglich.
